No al riarmo religioso!

dicembre 3rd, 2009

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Per una Svizzera laica e tollerante

Al momento non sono ancora disponibili analisi dettagliate dei risultati della votazione sui minareti. Da notare che un’indagine svolta da Isopublic nell’aprile 2009 aveva rilevato una maggiore tendenza a respingere l’iniziativa fra le persone non appartenenti ad una confessione (60%) rispetto a protestanti (51%) e cattolici (43%). reformiert.

Secondo il politologo Michael Hermann la propensione a vietare i minareti tenderebbe a diminuire fra le persone aconfessionali e nelle aree in cui la religione assume un’importanza secondaria.
NZZ 2.12.2009

Il dialogo interreligioso è fallito

All’indomani della votazione si stanno levando numerose voci che reclamano un’intensificazione del “dialogo fra le religioni”. Sforzi di questo genere non valgono granché.

La “settimana delle religioni” organizzata nel novembre 2009 dalla comunità interreligiosa di lavoro (IRAS – COTIS) ha dimostrato che la gente non è molto interessata al tema. Inoltre, gli organizzatori hanno rifiutato di segnalare nel loro calendario ufficiale il ciclo di conferenze tenute in diverse città dai Liberi Pensatori Svizzeri durante lo stesso periodo.

Il “Consiglio delle Religioni”, istituito come veicolo di comprensione, si sta sempre più trasformando in lobby decisa a influire sull’agenda politica del Governo.

I rappresentanti del cosiddetto “dialogo” fra i vari credo vivono in universo immaginario. Prova ne è la richiesta avanzata dalla comunità islamica di Lucerna giusto poche settimane prima della votazione di essere ufficialmente riconosciuta come quarta “chiesa” cantonale a tutti gli effetti. I media ne hanno dato notizia senza mettere minimamente in discussione una richiesta a dir’ poco anacronistica NZZ

Soltanto uno Stato laico è garante di tolleranza e uguaglianza. Ecco perché è importante, oggi più che mai, privatizzare le religioni.

Reta Caspar, sede centrale ASLP, Berna

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2 Comments Add your own

  • 1. Christophe Brass  |  febbraio 23rd, 2011 at %H:%M

    Die zentrale Frage ist die Frage der Rechte der Kinder. Es erstaunt mich nicht, dass auf dieser Frage die meisten religiösen und konfessionsfreien einig sind. Warum? Weil die etablierten Religionen nur eine Form von vielen ist, der Kinder jegliche Rechte zu entziehen. Willkür, Gewalt der Kinder gegenüber ist nicht das Privileg der Kirchen. Nur, bei der Kirchen ist die Sichtbarkeit viel grösser, da sie öffentlich durch die Taufe die Kinder schon beim Geburt für das ganze Leben prägen. Als nicht getaufter, als Verteidiger der Rechte der Kinder, will ich keinesfalls die gleichen Rechte wie die Kirchen haben! Das würde bedeuten, ich auch hätte das Recht meinen Sohn zu taufen in der Ideologie meiner Wahl! Das will ich auf keinen Fall. Die Trennung Staat-Kirche, ja, aber nur unter der Vorausetzung dass diese skandalöse Rechte der Kirchen die Kinder zu indoktrinieren verboten werden. Jegliche symbolischen Taufen dürfen weiterhin gestattet sein, AUF KEINESFALLS aber rechtlich anerkannt werden! Auch das Recht zu schlagen (auch die sog. harmlosen Schläge, die zu keine offenen Wunden führen) sollte auf der rechtlichen Ebene abgeschaft werden. Dann kann ruhig jeder denken und glauben was er will. Unter diesen Vorausetztungen fällt aber jegliche Kirche in einigen Jahzehnten zusammen.
    Die Kirchen existieren nicht weil sie an X oder Y glauben, sondern weil sie uneingeschränkt die Kinder schlagen, erpressen, indoktrinieren, definieren dürfen. Auch viele nicht religiösen möchten weiter auch dieses Recht bewahren, und das ist meiner Meinung der Grund weshalb sie nicht so scharf sind auf die Trennung staat Kirche : unbewusst haben sie schon etwas gemeinam mit den Kirchen, die Vollmacht über die Kinder. Vielleicht diese Trennung Staat-Kirche wird unbewusst erlebt als eine Trennung von diesem Anspruch, die der Konsens des Zusammenlebens in der Schweiz bis jetzt prägt.

  • 2. reta.caspar  |  febbraio 23rd, 2011 at %H:%M

    Das sind starke Behauptungen.

    1. Wie können Sie die Aussage belegen, dass Konfessionsfreie Vollmacht über Kinder wollen?

    2. Die Trennung von Staat und Kirche bedeutet, dass die Kirchen keine staatlich gewährten Privilegien haben sollen. Es bedeutet nicht, dass alle Recht zu Unrecht erhalten sollen.

    3. Bereits heute sind die staatlichen Gremien in der Schweiz verpflichtet, die Kinderrechte zu wahren. Gemäss Artikel 4, 19 und 37 der Kinderrechtskonvention ist die Schweiz auch verpflichtet, ein ausdrückliches gesetzliches Verbot der Körperstrafe an Kindern zu erlassen – nicht nur in öffentlichen Institutionen (Schule, Heime, etc.) sondern auch in der Familie oder anderen privaten Räumen. In der Schweiz ist die Körperstrafe an Kindern noch nicht ausdrücklich verboten.

    4. Auch ohne Schläge können Kinder für ihr Leben geschädigt werden. Da gibt es leider keine einfachen Rezepte, das zu verhindern.

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